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Die höchste deutsche Instanz in Rechtsfragen ist der Ansicht:
"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen,
hat auch das Recht, Steuern zu sparen!" (BGH, 1965)
 
PGP Lohnsteuerhilfe

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06.01. Heilige Drei Könige
27.01. BBH Seminar L1
Arbeitnehmerrecht/
Lohnabrechnung 2012
BBH Seminar E1
Einkommensteuerver-
anlagung 2011
31.01. Fälligkeit des Jahresbeitrages 2012

Unser Beitrag

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Willkommen

Guten Tag und herzlich willkommen beim AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. in Berlin Prenzlauer Berg.

Auf unseren Internetseiten können Sie sich über das umfangreiche Leistungsangebot des Vereins für seine Mitglieder, aber auch über das sich fast täglich ändernde Steuerrecht mit aktuellen Rechtsprechungen informieren.

Viele Steuerpflichtige unterschätzen Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem deutschen Fiskus. Das deutsche Steuerrecht ist eines der umfangreichsten Fachgebiete, was sich am häufigsten ändert. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung und Hilfeleistung zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung an, damit Sie bestmöglich beraten sind und nur soviel Steuern zahlen, wie Sie auch müssen. Dazu nehmen unsere Beratungsstellenleiter regelmäßig an externen Weiterbildungen teil. Somit können wir unsere Mitglieder optimal beraten.

Der Staat selbst ist das für Lohnsteuerhilfe Vereine zuständige Kontrollorgan. Er prüft die persönliche und die fachliche Eignung der Beratungsstellenleiter. Wie auch Steuerberater sind Lohnsteuerhilfe Vereine an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden. Sie haben ihre Hilfe sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung? Vereinbaren Sie mit einen unserer Beratungsstellenleiter einen Termin. Profitieren Sie von dem fachlichen KnowHow unserer Mitarbeiter und holen sich das, was Ihnen gehört, vom Finanzamt zurück. Denn "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen!" (BGH, 1965).

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Der Verein

Der AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. wurde im Jahr 2010 in 10437 Berlin-Prenzlauer Berg, Schönhauser Allee 64 gegründet. Das Tätigkeitsfeld des Vereins ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zweck des Lohnsteuerhilfe Vereins ist es, seinen Mitgliedern in allen steuerlichen Angelegenheiten Hilfe zu leisten unter Beachtung der erteilten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Das Steuerrecht ... [ » mehr ]

Satzung des Vereins

Ein wichtiger Grundstein des Vereins ist die Vereinssatzung. Steuerpflichtige, die Mitglied des Lohnsteuerhilfe Vereins werden wollen, müssen diese anerkennen. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten. ... [ » mehr ]

Beitragsordnung

Der AKZENT Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Der Zweck des Vereins ist ausschließlich die Hilfeleistung in allen erforderlichen Steuerangelegenheiten, die nach § 4 StBerG erfolgen dürfen. Die Beitragssätze sind sozial nach unten hin abgestuft. ... [ » mehr ]

Jobs & Karriere

Sie suchen nach einer beruflichen Veränderung oder möchten Ihre Kenntnisse im Steuerrecht in Form eines Praktikums vertiefen? ... [ » mehr ]

Mitgliedschaft

Mitglied im Lohnsteuerhilfe Verein können Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger werden, die grundsätzlich nur nichtselbständige Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie wiederkehrende Bezüge erzielen.

Konnten wir Sie von den Vorzügen einer Vereinsmitgliedschaft im AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. überzeugen? ... [ » mehr ]

TOP Themen

 
Rentenbesteuerung, Steuerhilfe Kinderbetreuung, Betreuungskosten Handwerker, Dienstleistungen
Wissenswertes für Rentner, die eine Steuererklärung abgeben wollen oder vom Finanzamt dazu verpflichtet wurden. ... [ » mehr ] Die neuen Verordnungen zu den Kinderbetreuungs-kosten ab Januar 2011. ...
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Alle Infos zu den Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie hier erfahren ...
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So., 29. Januar 2012

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